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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.12.1980, Az.: VII ZB 23/80

Wiedereinsetzung; Organisationspflicht; Pflichten des Anwalts; Fristwahrende Schriftsätze; Anwaltliche Sorgfaltspflicht; Fristsachen; Wiedervorlageverfügungen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.12.1980
Aktenzeichen
VII ZB 23/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11895
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1981, 282

Amtlicher Leitsatz

Zu der dem Rechtsanwalt obliegenden Organisationspflicht gehört es, für eine Endkontrolle Sorge zu tragen, die sicherstellt, daß fristwahrende Schriftsätze tatsächlich gefertigt und abgesandt werden. Über die Anforderungen an die anwaltliche Sorgfaltspflicht bei Wiedervorlageverfügungen in Fristsachen.