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Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.11.1980, Az.: IVb ZB 601/80

Verbundurteil; Rechtskraft; Rechtsmittel; Zulässigkeit von Rechtsmitteln; Folgesache; Versorgungsausgleich

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.11.1980
Aktenzeichen
IVb ZB 601/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11801
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1981, 303 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 686-687 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Verstirbt ein Ehegatte, bevor ein Verbundurteil (§ 623 I 1 ZPO) rechtskräftig geworden ist, so ist ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil auch insoweit unzulässig, als lediglich die Entscheidung über die Folgesache Versorgungsausgleich angefochten wird.