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Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.11.1980, Az.: IVb ZB 547/80

Betriebliche Altersversorgung; Versorgungsanwartschaft; Versorgungsausgleich; Familiensache; Rentenversicherung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.11.1980
Aktenzeichen
IVb ZB 547/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11800
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1981, 648 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1981, 303-304 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 580 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Träger der betrieblichen Altersversorgung ist am Verfahren über den Ausgleich einer bei ihm bestehenden Versorgungsanwartschaft weder beteiligt, noch wird er insoweit durch eine gerichtliche Entscheidung über den (öffentlich-rechtlichen oder schuldrechtlichen) Versorgungsausgleich beschwert. Das gilt auch, wenn er an derselben Familiensache zugleich als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt ist.