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Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.10.1980, Az.: VIII ZR 209/79

Pfandrecht; Gutgläubiger Erwerb; Vertragliches Pfandrecht; Gutgläubiger Erwerb eines vertraglichen Pfandrechts; Inhaber einer Reparaturwerkstatt

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
22.10.1980
Aktenzeichen
VIII ZR 209/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11957
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1981, 263 (Volltext mit amtl. LS)
  • JR 1981, 155
  • MDR 1981, 222 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 226-227 (Volltext mit amtl. LS)
  • VRS 60, 93

Redaktioneller Leitsatz

Liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die zur Ausstattung eines Kraftfahrzeugs gehörenden Gegenstände nicht dem Autraggeber gehören, so kann der Inhaber einer Reparaturwerkstatt gutgläubig ein vertragliches Pfandrecht an diesen Gegenständen erwerben.

Siehe zuvor JR 1977, 505.