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Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.09.1980, Az.: VI ZR 213/79

Berufungsgericht; Verkehrsunfall; Schadensersatzanspruch; Revision; Mitverschulden; Anschnallpflicht

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
30.09.1980
Aktenzeichen
VI ZR 213/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 12104
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1981, 132 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 287-289 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Das Berufungsgericht kann, wenn es über einen aus einem Verkehrsunfall herrührenden Schadenersatzanspruch eines nicht angegurteten Verletzten entschieden hat, die Revision nur für den auf die Verletzung der Anschnallpflicht gegründeten Einwand des Mitverschuldens und nicht für den gleichzeitig beschiedenen Einwand des Mitverschuldens am Zustandekommen des Unfalls zulassen (im Anschluß an BGHZ 76, 397 = VersR 80, 740).