Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.09.1980, Az.: IVb ARZ 550/80
Erlöschen der Zuständigkeit bei Ehesachen; Unterhaltsrechtsstreit; Ende der Anhängigkeit; Zustellung der Unterhaltsklage
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 17.09.1980
- Aktenzeichen
- IVb ARZ 550/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11057
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1981, 36 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1981, 126 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache für einen Unterhaltsrechtsstreit der Eheleute (§ 621 II i. V. mit I Nr. 5 ZPO) erlischt, wenn die Anhängigkeit der Ehesache endet, bevor die Unterhaltsklage dem Beklagten zugestellt worden ist.