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Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.09.1980, Az.: IVb ARZ 550/80

Erlöschen der Zuständigkeit bei Ehesachen; Unterhaltsrechtsstreit; Ende der Anhängigkeit; Zustellung der Unterhaltsklage

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
17.09.1980
Aktenzeichen
IVb ARZ 550/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11057
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1981, 36 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 126 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache für einen Unterhaltsrechtsstreit der Eheleute (§ 621 II i. V. mit I Nr. 5 ZPO) erlischt, wenn die Anhängigkeit der Ehesache endet, bevor die Unterhaltsklage dem Beklagten zugestellt worden ist.