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Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.05.1980, Az.: IVb ZB 567/80

Bestellung; Prozeßbevollmächtigter; Widerruf

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
21.05.1980
Aktenzeichen
IVb ZB 567/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11929
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1980, 833-834 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1980, 2309-2310 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

In der Bestellung eines neuen Prozeßbevollmächtigten kann der Widerruf der Bestellung eines früheren Bevollmächtigten nur dann gesehen werden, wenn darin zum Ausdruck kommt, daß der neue Bevollmächtigte anstelle des früheren bestellt werden soll.