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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.02.1980, Az.: II ZR 55/79

Schiff; Beladung; Rechtmäßiges Alternativverhalten; Beweislast

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.02.1980
Aktenzeichen
II ZR 55/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11675
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1980, 647 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Wird ein Schiff durch unsachgemäßes Verhalten der Leute des Greiferbetriebs beim Beladen beschädigt, wäre aber der Schaden auch bei sachgemäßer Beladung eingetreten, so steht dies einem auf 831, 823 Abs. 1 BGB gestützten Schadenersatzanspruch des Eigentümers entgegen.

2. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß der Schaden auch bei sachgemäßer Beladung eingetreten wäre, trägt der in Anspruch genommene Geschäftsherr.