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Bundesgerichtshof
Urt. v. 31.01.1980, Az.: V BLw 39/79

Gemeinnütziges Siedlungsunternehmen; Erklärung des Vorkaufsrechts; Schriftform; Mitteilung durch Genehmigungsbehörde

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
31.01.1980
Aktenzeichen
V BLw 39/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 12114
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1980, 920-921 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 174-175 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Genehmigungsbehörde kann die Erklärung des gemeinnützigen Siedlungsunternehmens über die Ausübung des Vorkaufsrechts dem Verpflichteten gem. § 6 I 3 RSiedlG erst mitteilen, nachdem ihr die Erklärung schriftlich zugegangen ist.