Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.12.1979, Az.: V ZR 146/78
Prozeßbevollmächtigter; Mandatskündigung; Versäumnisurteil; Fristversäumung; Verschulden
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 14.12.1979
- Aktenzeichen
- V ZR 146/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 11149
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1980, 298-299 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1980, 999 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Nimmt der Prozeßbevollmächtigte nach Kündigung des Mandats die Zustellung eines Versäumnisurteils gemäß § 212a ZPO entgegen, ohne daß die Partei hiervon Kenntnis erlangt, so trifft sie an der darauf beruhenden Versäumung der Einspruchsfrist ein Verschulden nicht schon deswegen, weil sie keinen neuen Prozeßbevollmächtigten bestellt hatte.