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Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.12.1979, Az.: V ZR 146/78

Prozeßbevollmächtigter; Mandatskündigung; Versäumnisurteil; Fristversäumung; Verschulden

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
14.12.1979
Aktenzeichen
V ZR 146/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 11149
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1980, 298-299 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1980, 999 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Nimmt der Prozeßbevollmächtigte nach Kündigung des Mandats die Zustellung eines Versäumnisurteils gemäß § 212a ZPO entgegen, ohne daß die Partei hiervon Kenntnis erlangt, so trifft sie an der darauf beruhenden Versäumung der Einspruchsfrist ein Verschulden nicht schon deswegen, weil sie keinen neuen Prozeßbevollmächtigten bestellt hatte.