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Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.11.1979, Az.: III ZR 154/78

Haftungsrechtliche Gleichbehandlung; Vorrang; Verweisungsklausel; Amtsträger; Verkehrsunfall; Hoheitliche Aufgabe

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.11.1979
Aktenzeichen
III ZR 154/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 11274
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Dem im Straßenverkehrsrecht geltenden Grundsatz der haftungsrechtlichen Gleichbehandlung (BGHZ 68, 217 VersR 77, 541) ist auch dann Vorrang vor der Verweisungsklausel des § 839 Abs. 1 5.2 BGB einzuräumen, wenn ein Amtsträger einen Verkehrsunfall durch Verletzung der ihm als hoheitliche Aufgabe obliegenden Straßenverkehrspflicht schuldhaft verursacht hat.