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Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.07.1979, Az.: III ZR 50/78

Unterhaltsschaden; Hinterbliebener; Kindergeld; Überlebender Elternteil

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.07.1979
Aktenzeichen
III ZR 50/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 11131
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1979, 916 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Bei der Berechnung des Unterhaltsschadens der Hinterbliebenen bleibt das Kindergeld, das an den Getöteten Unterhaltspflichtigen geleistet wurde und nunmehr an den überlebenden Elternteil in voller Höhe weitergezahlt wird, außer Betracht.