Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.07.1979, Az.: II ZR 192/78
GOA; Schiffseigentümer; Rettung; Gefahr; Verjährung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 09.07.1979
- Aktenzeichen
- II ZR 192/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 11094
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- MDR 1980, 123-124 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Für Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Ersatz von Aufwendungen und Schäden, die einem Schiffseigentümer infolge des Einsatzes seines Fahrzeugs bei der Rettung der in Gefahr geratenen Besatzung eines anderen Fahrzeugs gegen dessen Eigner zustehen, gilt die einjährige Verjährungsfrist des § 117 BinnSchG entsprechend.