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Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.12.1978, Az.: VII ZR 40/78

Koppelungsverbot; Architekt; Erschließungskosten; Preiskalkulation; Ausführung des Bauwerks

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
21.12.1978
Aktenzeichen
VII ZR 40/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11571
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BauR 1979, 169, 171
  • DB 1979, 1177-1178 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1979, 393-394 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1979, 982 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Sind bereits zum Zeitpunkt der Veräußerung des Grundstücks unvermeidlich Kosten wegen der Erschließung entstanden und haben diese Kosten die Preiskalulation beeinflußt, so können diese auf den Käufer abgewälzt werden, ohne daß das Koppelungsverbot eingreift. Ebensowenig liegt ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot vor, wenn dem Käufer für den Fall, daß er bei der Planung oder Ausführung des Bauwerks einen bestimmten Architekten beauftragt, Vorteile versprochen werden.