Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.12.1978, Az.: IV ARZ 85/78
Familiensache; Funktionelle Zuständigkeit; Zwangsvollstreckung; Widerspruchsklage; Eheliches Gesamtgut
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.12.1978
- Aktenzeichen
- IV ARZ 85/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10865
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1979, 386 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1979, 929 (Volltext mit amtl. LS)
- Rpfleger 1979, 99
Redaktioneller Leitsatz
Ist der Vollstreckungstitel, der Grundlage der Zwangsvollstreckung ist, keine Familiensache, handelt es sich auch bei der Widerspruchsklage, die ein Ehegatte gemäß § 774 ZPO gegen die Zwandsvollstreckung in das eheliche Gesamtgut erhebt, nicht um eine Familiensache.