Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.07.1978, Az.: VII ZB 16/78
Berufungsbegründungsfrist; Organisation des Büros; Gewähr der Fristkontrolle
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 13.07.1978
- Aktenzeichen
- VII ZB 16/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11479
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
Die Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist kann auf schuldhaft unzulänglicher Organisation des anwaltlichen Bürobetriebes beruhen, wenn das der allgemeinen Weisung des Anwalts entsprechende Verfahren keine ausreichende Gewähr für die zuverlässige Eintragung der Frist bietet (hier: Zwischenvermerk auf losem, nicht zum Bestandteil der Handakten gemachtem Zettel).