Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.04.1978, Az.: VI ZR 81/76
Haftungseinheit; Zurechnungseinheit; Bereicherungsanspruch; Ausgleichsanspruch eines Nebentäters
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 18.04.1978
- Aktenzeichen
- VI ZR 81/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11522
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- JZ 1978, 522-523
- MDR 1978, 1013 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1978, 2392-2393 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Für den Ausgleichsanspruch eines Nebentäters gegen den anderen ist auch insoweit kein Raum, als jener in einem Vorprozeß in Verkennung einer diesen mit dem Geschädigten verbindenden Zurechnungseinheit ("Haftungseinheit") mit einer zu hohen Quote belastet worden ist.
2. Dagegen ist in diesem Fall ein Bereicherungsanspruch des ersten gegen den zweiten Nebentäter grundsätzlich möglich.