Bundesgerichtshof
Urt. v. 31.01.1978, Az.: VI ZR 7/77
Ausschluß der Tierhalterhaftung; Tierhalterhaftung; Eigene Gefahr
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 31.01.1978
- Aktenzeichen
- VI ZR 7/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11657
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
1. Im Schutzbereich der Tierhalterhaftung nach. § 833 BGB liegen auch Verletzungen, die ein Pferd einem anderen Pferd auf einem gemeinsamen Transport durch ein Verhalten zufügt, in dem sich die typische Tiergefahr manifestiert.
2. Zur Frage eines Ausschlusses der Tierhalterhaftung aus dem Gesichtspunkt des Handelns aus vorwiegend eigenem Interesse und auf eigene Gefahr.