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Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.12.1977, Az.: IV ZR 150/76

Wohnbauunternehmen; Werklohn; Minderung; Nachbesserung; Architekt; Bauingenieur; Bautechniker

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
07.12.1977
Aktenzeichen
IV ZR 150/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11419
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1978, 393-394 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ansprüche, die auf Nachbesserung oder Minderung des Werklohnes gerichtet sind, werden vom Haftpflichtversicherungsschutz nicht umfaßt.

2. Zur Frage, ob dies auch dann gilt, wenn ein Wohnbauunternehmen deshalb auf Minderung oder Nachbesserung in Anspruch genommen wird, weil das von ihr auf eigene Rechnung herzustellende Haus Mängel aufweist, die auf das Verschulden eines bei ihr angestellten Architekten, Bauingenieurs oder Bautechnikers zurückzuführen sind.