Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.09.1977, Az.: VIII ZR 118/76
Terminladung; Urlaubsantritt; Wiedereinsetzung; Einspruchsfrist
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 19.09.1977
- Aktenzeichen
- VIII ZR 118/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11502
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- JZ 1977, 762-763
- MDR 1978, 221 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wiedereinsetzung nach § 233 Abs. 2 ZPO (a. F.) ist nicht zu erteilen, wenn eine Partei die vor ihrem Urlaubsantritt durch Niederlegung bei der Post zugestellte Klageschrift mit Terminsladung nicht abholte und bei ihrer Rückkehr aus dem Urlaub die Einspruchsfrist gegen ein in der Zwischenzeit ergangenes Versäumnisurteil abgelaufen war.