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Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.02.1977, Az.: IV ZB 38/75

Fristgerechte Nachholung; Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzungsgesuch

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.02.1977
Aktenzeichen
IV ZB 38/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11547
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Durch den im Wiedereinsetzungsgesuch wiederholten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist kann die nach § 236 ZPO erforderliche fristgerechte Nachholung der Berufungsbegründung nicht ersetzt werden.