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Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.12.1976, Az.: VIII ZB 43/76

Pflicht des Prozeßbevollmächtigten; Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.12.1976
Aktenzeichen
VIII ZB 43/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11476
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Die Pflicht des Prozeßbevollmächtigten, sich zu vergewissern, ob einem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen worden ist, entfällt nicht schon deshalb, weil nach ständigem Brauch der in Frage stehenden Gerichte die Prozeßbevollmächtigten von einer Nichtverlängerung der Berufungsbegründungsfrist fernmündlich unterrichtet zu werden pflegen.