Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.12.1976, Az.: VIII ZB 43/76
Pflicht des Prozeßbevollmächtigten; Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 15.12.1976
- Aktenzeichen
- VIII ZB 43/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11476
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
Die Pflicht des Prozeßbevollmächtigten, sich zu vergewissern, ob einem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen worden ist, entfällt nicht schon deshalb, weil nach ständigem Brauch der in Frage stehenden Gerichte die Prozeßbevollmächtigten von einer Nichtverlängerung der Berufungsbegründungsfrist fernmündlich unterrichtet zu werden pflegen.