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Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.11.1976, Az.: VIII ZB 34/76

Äußerste Sorgfalt; Untersuchungshaft; Rechtsmittelkläger; Wahrnehmung der Berufungsbegründungsfrist

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.11.1976
Aktenzeichen
VIII ZB 34/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11473
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Über die Anforderungen an die äußerste Sorgfalt, die von einem in Untersuchungshaft befindlichen Rechtsmittelkläger bei Wahrnehmung der Berufungsbegründungsfrist erwartet werden kann.