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Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.06.1976, Az.: IV ZR 162/75

Einstellung eines Lichtspielbetriebs; Erhöhung der Brandgefahr; Überwachung; Leerstehendes Gebäudes

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.06.1976
Aktenzeichen
IV ZR 162/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11556
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Die Einstellung eines Lichtspielbetriebes stellt keine Erhöhung der Brandgefahr dar.

2. Zur Frage, inwieweit ein Versicherter ein leerstehendes Gebäude zu überwachen hat, um einer Erhöhung der Brandgefahr zu begegnen.