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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.06.1976, Az.: IX ZR 51/75

Zustellung; Büroangestellter; Entgagennahme; Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses; Verfahren; Vertretung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.06.1976
Aktenzeichen
IX ZR 51/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11425
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 67, 10 - 14
  • DÖV 1976, 757 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1976, 1015 (Volltext mit amtl. LS)
  • VerwRspr 28, 635 - 637

Amtlicher Leitsatz

Bei der Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG kann der Anwalt sich durch einen Büroangestellten zur Entgegennahme der Zustellung und Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses in einem Verfahren vertreten lassen, in dem eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten ist.