Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.06.1976, Az.: IX ZR 51/75
Zustellung; Büroangestellter; Entgagennahme; Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses; Verfahren; Vertretung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 10.06.1976
- Aktenzeichen
- IX ZR 51/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11425
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHZ 67, 10 - 14
- DÖV 1976, 757 (amtl. Leitsatz)
- MDR 1976, 1015 (Volltext mit amtl. LS)
- VerwRspr 28, 635 - 637
Amtlicher Leitsatz
Bei der Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG kann der Anwalt sich durch einen Büroangestellten zur Entgegennahme der Zustellung und Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses in einem Verfahren vertreten lassen, in dem eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten ist.