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Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.03.1976, Az.: VI ZR 41/74

Unfall; Kfz; Instandsetzungskosten; Inzahlunggeben; Nutzungsausfall; Reparatur

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.03.1976
Aktenzeichen
VI ZR 41/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11534
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 66, 239 - 250
  • DB 1976, 1522-1524 (Volltext mit red./amtl. LS)
  • MDR 1976, 830-831 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1976, 1396-1398 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wer für ein unfallgeschädigtes Kraftfahrzeug Zahlung der Instandsetzungskosten fordern kann, verliert diesen Anspruch nicht schon dadurch, daß er das Fahrzeug unrepariert beim Erwerb eines Neufahrzeugs in Zahlung gibt. Das gilt in der Regel nicht für einen Nutzungsausfall, der auf einer nur gedachten Reparatur beruht.