Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.03.1976, Az.: VI ZR 41/74
Unfall; Kfz; Instandsetzungskosten; Inzahlunggeben; Nutzungsausfall; Reparatur
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 23.03.1976
- Aktenzeichen
- VI ZR 41/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11534
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHZ 66, 239 - 250
- DB 1976, 1522-1524 (Volltext mit red./amtl. LS)
- MDR 1976, 830-831 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1976, 1396-1398 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wer für ein unfallgeschädigtes Kraftfahrzeug Zahlung der Instandsetzungskosten fordern kann, verliert diesen Anspruch nicht schon dadurch, daß er das Fahrzeug unrepariert beim Erwerb eines Neufahrzeugs in Zahlung gibt. Das gilt in der Regel nicht für einen Nutzungsausfall, der auf einer nur gedachten Reparatur beruht.