Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.12.1975, Az.: 1 StR 755/75
Beschränkung der Untersuchung und Entscheidung; Angeklagte Tat; Gerichtliche Ermittlung anderer Tatsachen; Strafzumessung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 16.12.1975
- Aktenzeichen
- 1 StR 755/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10925
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NStZ 1981, 99
Amtlicher Leitsatz
Der Grundsatz, daß sich Untersuchung und Entscheidung auf die in der Anklage bezeichnete Tat beschränken, hindert das Gericht nicht, auch andere Tatsachen zu ermitteln und festzustellen, wenn diese zumindest mittelbar für die Beurteilung der Tat oder des Täters von Bedeutung sind; der Tatrichter ist im allgemeinen sogar zu ergänzenden Feststellungen solcher Art verpflichtet.