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Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.06.1975, Az.: VI ZR 42/74

Straßenbahn; Fußgängerüberwege; Haltestellenschild

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.06.1975
Aktenzeichen
VI ZR 42/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11442
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Auch eine Straßenbahn darf auf Fußgängerüberwegen nicht halten; dieses Verbot geht einem Gebot, am Haltestellenschild zu halten, vor.