Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.04.1975, Az.: X ZR 52/75
Besorgnis der Befangenheit; Parteilichkeit; Unparteilichkeit; Sachverständiger
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 15.04.1975
- Aktenzeichen
- X ZR 52/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11344
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1975, 754
- NJW 1975, 1363 (Volltext mit amtl. LS) "Schulterpolster"
Redaktioneller Leitsatz
Für eine Besorgnis der Befangenheit ist nicht maßgeblich, ob der vom Gericht beauftragte Sachverständige parteilich ist oder das Gericht selbst Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen hat.
Bereits der erregte Verdacht der Parteilichkeit rechtfertigt die Ablehnung.
Maßgeblich ist, ob aus Sicht der ablehnenden Partei genügend objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu begründen (vorliegend: die Ablehnung des Sachverständigen wegen Ortsbesichtigung bei einer Partei ohne vorherige Unterrichtung der Gegenpartei).
Hinweise:
So auch OLG Hamburg, MDR 1969, 489 und OLG München, OLGZ 1983, 355; Rpfleger 1983, 319.