Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.02.1975, Az.: IV ZR 57/74

Hühnergülle; Massentierhaltung; Beseitigung von Gülle; Düngung fremder Ländereien; Gewerblicher Tätigkeitsbereich

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.02.1975
Aktenzeichen
IV ZR 57/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11419
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Hühnergülle ist flüssiger Stalldünger und zählt nicht zu den Abwässern.

2. Die Beseitigung überschüssiger Gülle durch Düngung fremder Ländereien fällt in den gewerblichen oder beruflichen Tätigkeitsbereich eines Landwirts, der eine Hühnerfarm mit Massentierhaltung betreibt.