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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.12.1974, Az.: IV ZR 191/73

Verhandlungsbegriff; Leistungsfreiheit; Feststellungsklage; Haftpflichtversicherer

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.12.1974
Aktenzeichen
IV ZR 191/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 11251
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Begriff der Verhandlungen im Sinne von § 14 Abs. 2 StVG.

2. Eine Klage auf Feststellung, daß sich der Haftpflichtversicherer dem Ersatzberechtigten gegenüber nicht auf seine Leistungsfreiheit berufen dürfe, ist unzulässig.