Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.12.1974, Az.: IV ZR 171/73
Gefahrstandspflicht; Festgestellter Mangel; Kurzfristige Nutzung; TÜV; Nutzungsuntersagung; Beseitigungsfrist
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.12.1974
- Aktenzeichen
- IV ZR 171/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 11250
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
Hat der Technische Überwachungsverein wegen festgestellter Mängel weder die weitere Benutzung des Kraftfahrzeugs untersagt noch für die Beseitigung der Mängel eine Frist gesetzt, so kann in der weiteren kurzfristigen Benutzung keine schuldhafte Verletzung der Gefahrstandspflicht gesehen werden.