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Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.10.1974, Az.: VIII ZR 30/74

Anwalt; Berufungsbegründungsschrift; Unabwendbarer Zufall; Schriftsatzunterzeichnung; Parteistellungnahme

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
30.10.1974
Aktenzeichen
VIII ZR 30/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 11338
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1974, 2349 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1975, 136 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1975, 56-57 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Läßt eine zuverlässige Angestellte eines Anwalts die der Partei zur Stellungnahme übersandte und deswegen noch nicht unterzeichnete Berufungsbegründungsschrift nach der Billigung durch die Partei ohne Unterschrift herausgehen, obwohl sie allgemein angewiesen ist, darauf zu achten, daß die Schriftsätze unterzeichnet sind, bevor sie zur Gerichtspost gegeben werden, so stellt das einen unabwendbaren Zufall dar.