Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.10.1974, Az.: VI ZR 159/73
Verkehrssicherungspflicht; Schadensersatz aus unerlaubter Handlung; Veranstalter einer Schau; Gefahr von Pferden
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 29.10.1974
- Aktenzeichen
- VI ZR 159/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 11327
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- AgrarR 1975, 73
- JR 1975, 111
- MDR 1975, 219-220 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Für den Veranstalter eines Reitertrainings, das für Besucher geöffnet ist, besteht eine Verkehrssicherungspflicht.
Diese beinhaltet vor allem die Sorge dafür, daß die Besucher keinen Schaden durch die Pferde nehmen, der vermeidbar gewesen wäre.
Vorliegend hätten Pferde und Besucher nicht den selben Eingang in den Vorführungsraum passieren dürfen.