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Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.10.1974, Az.: VI ZR 159/73

Verkehrssicherungspflicht; Schadensersatz aus unerlaubter Handlung; Veranstalter einer Schau; Gefahr von Pferden

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.10.1974
Aktenzeichen
VI ZR 159/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 11327
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AgrarR 1975, 73
  • JR 1975, 111
  • MDR 1975, 219-220 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Für den Veranstalter eines Reitertrainings, das für Besucher geöffnet ist, besteht eine Verkehrssicherungspflicht.

Diese beinhaltet vor allem die Sorge dafür, daß die Besucher keinen Schaden durch die Pferde nehmen, der vermeidbar gewesen wäre.

Vorliegend hätten Pferde und Besucher nicht den selben Eingang in den Vorführungsraum passieren dürfen.