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Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.05.1974, Az.: V ZR 187/72

Sicherungshypothek des Bauunternehmers; Anspruch auf Eintragung; Bauhandwerkersicherungshypothek; Schadensersatz aus Verzug; Anspruch auf Vergütung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
17.05.1974
Aktenzeichen
V ZR 187/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 11218
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BauR 1974, 419
  • DB 1974, 1719 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1974, 1007-1008 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1974, 1761-1762 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Zu A:

§ 648 BGB erlaubt es dem Unternehmer, für Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek zu verlangen.

Zu B:

Auch Schadensersatzansprüche aus Verzug sind im Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek inbegriffen.

Hinweis zu A:

Darunter fallen zunächst die Vergütungsansprüche des Unternehmers und der Architekten und Ingenieure.