Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.04.1974, Az.: III ZR 166/72
Glatteis; Vorbeugendes Streuen; Vorsorgemaßnahmen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 30.04.1974
- Aktenzeichen
- III ZR 166/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 11332
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 49 StraßenG NRW
- § 839 BGB
Amtlicher Leitsatz
Auch gefährlichen Straßenstellen ist in der Regel ein vorbeugendes Streuen nicht geboten. Anders verhält es sich, wenn unter den gegebenen Umständen Anlaß besteht, gegen eine solcher Stelle konkret zu befürchtende Glatteisgefahr Vorsorgemaßnahmen zu treffen.