Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.04.1974, Az.: VI ZR 188/72

Ersatzansprüche Dritter bei Tötung; Recht auf Unterhalt; Unterhaltspflicht; Schaden des Unterhaltsberechtigten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.04.1974
Aktenzeichen
VI ZR 188/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 11279
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Nürnberg

Fundstellen

  • DB 1974, 1959 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1974, 922 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1974, 1373-1374 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1974, 906

Redaktioneller Leitsatz

Voraussetzung für die Ersatzpflicht aufgrund des Verlustes des Rechts auf Unterhalts ist, daß der Anspruch auf Unterhalt gegen den getöteten Unterhaltspflichtigen beigetrieben hätte werden können.

Insoweit muß dem Unterhaltsberechtigten also ein Schaden entstanden sein.

Hinsichtlich des Beweises, daß der Anspruch nicht realisierbar ist, findet die in § 287 ZPO normierte Regelung Anwendung.