Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 28.03.1974, Az.: 4 StR 3/74

Überholverbot; Überholvorgang; Einordnen in den Verkehr; Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.03.1974
Aktenzeichen
4 StR 3/74
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10968
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Frankfurt

Fundstellen

  • BGHSt 25, 293 - 301
  • NJW 1974, 1879
  • NJW 1974, 1205-1207 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Das Überholverbot (Zeichen 276, § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO) gilt im Verkehr auf mehreren Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung dann als beachtet, wenn derjenige, der überholt, bei Erreichen des Zeichens das überholte Fahrzeug mindestens so weit hinter sich zurückgelassen hat, daß eine Einordnung vor diesem ohne Gefahr möglich wäre.