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Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.02.1974, Az.: 4 StR 12/74

Begründung der Entscheidung; Revision; Verwertbarkeit des Beweismittels; Beeinträchtigung in der Prozeßführung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
21.02.1974
Aktenzeichen
4 StR 12/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10965
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VRS 47, 19

Redaktioneller Leitsatz

Damit der Verteidigung und dem Revisionsgericht die Möglichkeit eingeräumt wird, seine Auffassung zu überprüfen, muß das Gericht die Umstände, aus denen nach seiner Ansicht die völlige Unbrauchbarkeit des angebotenen Beweismittels folgt, im ablehnenden Beschluß genauer darlegen.