Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.02.1974, Az.: 4 StR 12/74
Begründung der Entscheidung; Revision; Verwertbarkeit des Beweismittels; Beeinträchtigung in der Prozeßführung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 21.02.1974
- Aktenzeichen
- 4 StR 12/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10965
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- VRS 47, 19
Redaktioneller Leitsatz
Damit der Verteidigung und dem Revisionsgericht die Möglichkeit eingeräumt wird, seine Auffassung zu überprüfen, muß das Gericht die Umstände, aus denen nach seiner Ansicht die völlige Unbrauchbarkeit des angebotenen Beweismittels folgt, im ablehnenden Beschluß genauer darlegen.