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Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.01.1974, Az.: II ZR 172/72

Mangelbehebung; Seeuntüchtigkeit; Reiseantritt; Gefahreneintritt; Rechtzeitigkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
17.01.1974
Aktenzeichen
II ZR 172/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 11216
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1974, 473-474 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es liegt keine anfängliche Seeuntüchtigkeit des Schiffes vor, wenn zu erwarten ist, daß ein bei Reiseantritt bestehender Mangel bei gehöriger Bedienung des Schiffes vor Gefahreintritt beseitigt werden wird. Sie ist hingegen gegeben, wenn die rechtzeitige Behebung des Mangels aus objektiven oder subjektiven Gründen unwahrscheinlich ist.