Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.01.1974, Az.: VI ZR 137/72
Berufsgenossenschaft; Verzicht; Gefährliche Bauweise; Treu und Glauben; Kennenmüssen; Rückgriff
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 15.01.1974
- Aktenzeichen
- VI ZR 137/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 11198
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1974, 719-720 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1974, 657 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1974, 797-799 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Hat eine Berufsgenossenschaft darauf verzichtet, in Einzelfällen gegen eine gefährliche Bauweise der ihr angehörenden Bauunternehmer einzuschreiten, obwohl ihr deren fast allgemeine Übung bekannt war, dann ist ihr nach Treu und Glauben der Rückgriff versagt.