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Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.12.1973, Az.: IV ZR 158/72

Handelsvertretervertrag; Stillschweigender Vertrag; Konkludentes Handeln; Handelsvertreter; Rechtsbindungswille

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
21.12.1973
Aktenzeichen
IV ZR 158/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 11234
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 62, 71 - 83
  • DB 1974, 819-821 (Volltext mit amtl. LS)
  • JR 1974, 289
  • MDR 1974, 568-569 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1974, 852-855 (Volltext mit amtl. LS) "Vermittlung durch Reisebüro"
  • WM 1974, 396

Redaktioneller Leitsatz

Das Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages ist auch stillschweigend dadurch möglich, daß ein Unternehmer die Dienste eines Handelsunternehmers annimmt, ohne vorher mit ihm in Vertragsbeziehungen gestanden zu haben, wenn er hierbei durch sein Verhalten konkludent zu verstehen gibt, daß er dies auch zukünftig für eine unbestimmte Anzahl von Geschäften zu tun gedenke.

Für den stillschweigenden Vertragsschluß bedarf es aber auch eines Willens der Beteiligten, der darauf gerichtet ist, vertragliche Bindungen eingehen zu wollen (Rechtsbindungswille).

Hinweise:

Vgl. auch BGH, DRsp II(210) 49Nr. 1; MDR 1991, 1150.