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Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.10.1973, Az.: VII ZR 181/72

Bauunternehmer; Wasserdichte Isolierung; Tiefkeller; Mangel des Bauwerks; Mangel des Architektenwerks; Bauplanung; Bauführung; Beweislast; Verteilung der Beweislast; Bauwerksmangel

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.10.1973
Aktenzeichen
VII ZR 181/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 11263
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Haftung des Bauunternehmers für die wasser- dichte Isolierung eines Tiefkellers.

2. Mängel des Bauwerks sind nur dann zugleich Mängel des Architektenwerks, wenn sie durch eine objektiv mangelhafte Erfüllung der dem Architekten obliegenden Aufgaben, sei es der Bauplanung, sei es der Bauführung, verursacht sind.

3. Über die Verteilung der Beweislast zwischen Bauherrn und Architekten bei Geltendmachung von Bauwerksmängeln.