Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.10.1973, Az.: III ZB 11/73
Wiederaufnahme; Antrag auf Wiederaufnahme; Beweismittel; Zulässigkeit der Wiederaufnahme; Neugeschaffenes Beweismittel; Berufungsinstanz; Revisionsinstanz
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 04.10.1973
- Aktenzeichen
- III ZB 11/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 11077
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegenüber Beschlüssen, die eine Berufungs- oder Revisionsinstanz abschließen, ist jedenfalls dann nicht zulässig, wenn er lediglich den Versuch enthält, ein neugeschaffenes Beweismittel in das Verfahren einzuführen.