Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.10.1973, Az.: III ZB 11/73

Wiederaufnahme; Antrag auf Wiederaufnahme; Beweismittel; Zulässigkeit der Wiederaufnahme; Neugeschaffenes Beweismittel; Berufungsinstanz; Revisionsinstanz

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.10.1973
Aktenzeichen
III ZB 11/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 11077
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegenüber Beschlüssen, die eine Berufungs- oder Revisionsinstanz abschließen, ist jedenfalls dann nicht zulässig, wenn er lediglich den Versuch enthält, ein neugeschaffenes Beweismittel in das Verfahren einzuführen.