Bundesgerichtshof
Beschl. v. 26.09.1973, Az.: V ZR 187/71
Berichtigung der Entscheidungsgründe eines Urteils
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 26.09.1973
- Aktenzeichen
- V ZR 187/71
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1973, 11680
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Prozessführer
kaufmännische Angestellte Renate B. geb. S. in S., K. Weg ...
Rechtsanwälte ... und ...
Prozessgegner
Hausfrau Margarete S. in A. bei N., O. Straße ...
Rechtsanwälte ... und ...
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 26. September 1973
durch
den Vorsitzenden Richter Hill und
die Richter Dr. Rothe, Dr. Mattern, Offterdinger und von der Mühlen
beschlossen:
Tenor:
Gemäß § 319 ZPO wird das Urteil vom 29. Juni 1973 dahin berichtigt, daß es III. 1/2.-3. Zeile der Entscheidungsgründe statt "Eltern der Beklagten" richtig "Eltern der Klägerin" heißen muß.
Es wird gebeten, den Beschluß dem Urteil vom 29.6.1973 beizuheften.
Hill
Rothe
Mattern
Offterdinger
von der Mühlen
Rothe
Mattern
Offterdinger
von der Mühlen