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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 26.09.1973, Az.: V ZR 187/71

Berichtigung der Entscheidungsgründe eines Urteils

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
26.09.1973
Aktenzeichen
V ZR 187/71
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1973, 11680
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Prozessführer

kaufmännische Angestellte Renate B. geb. S. in S., K. Weg ...

Rechtsanwälte ... und ...

Prozessgegner

Hausfrau Margarete S. in A. bei N., O. Straße ...

Rechtsanwälte ... und ...

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 26. September 1973
durch
den Vorsitzenden Richter Hill und
die Richter Dr. Rothe, Dr. Mattern, Offterdinger und von der Mühlen
beschlossen:

Tenor:

Gemäß § 319 ZPO wird das Urteil vom 29. Juni 1973 dahin berichtigt, daß es III. 1/2.-3. Zeile der Entscheidungsgründe statt "Eltern der Beklagten" richtig "Eltern der Klägerin" heißen muß.

Es wird gebeten, den Beschluß dem Urteil vom 29.6.1973 beizuheften.

Hill
Rothe
Mattern
Offterdinger
von der Mühlen