Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.01.1973, Az.: V ZR 115/70
Widerrufsrecht; Vertreter ohne Vertretungsmacht; Stellvertretung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 19.01.1973
- Aktenzeichen
- V ZR 115/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 11200
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- WM 1973, 460
Redaktioneller Leitsatz
Für den Widerruf bedarf es keiner Begründung. Aus dem Widerruf muß aber deutlich werden, daß der Widerrufende den Vertrag infolge fehlender Vertretungsmacht nicht als wirksam stehen lassen will.