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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.10.1972, Az.: VII ZB 13/72

Anwaltspflicht; Prozeßbevollmächtigter; Verschulden; Angestellter Anwalt; Verschuldenszurechnung; Verschulden des Anwalts; Hilfsarbeiter; Mitarbeiter; Bearbeitungsfehler; Verschulden bei Sachbearbeitung; Übertragung von Aufgaben; Bearbeitung; Selbständige Bearbeitung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.10.1972
Aktenzeichen
VII ZB 13/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 11052
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1973, 38-39 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Das Verschulden eines angestellten Rechtsanwalts wird dem Prozeßbevollmächtigten nicht zugerechnet, wenn er an der Bearbeitung des Rechtsstreits lediglich als Hilfsarbeiter der Praxis mitgewirkt hat. Dagegen kann der Prozeßbevollmächtigte sich und seine Partei nicht der Verantwortung für das Verschulden von Mitarbeitern entziehen, denen er die selbständige Bearbeitung der Sache übertragen hat.