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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.08.1972, Az.: 2 StR 62/72

Berichtigung eines Urteilsspruchs

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.08.1972
Aktenzeichen
2 StR 62/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 12296
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Bremen - 01.12.1971

Verfahrensgegenstand

Untreue u.a.

Prozessführer

Kaufmann Heinz L., ohne festen Wohnsitz, geboren am ... 1930 in D., zur Zeit in Untersuchungshaft

In der Strafsache
hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
in der Sitzung vom 4. August 1972
beschlossen:

Tenor:

Dem am 26. Juli 1972 verkündeten Urteilsspruch des Senats wird in Berichtigung eines offenkundigen Versehens der Satz: "Die weitergehende Revision wird verworfen", angefügt.

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