Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.07.1972, Az.: III ZR 29/70

Enteignungsbeschluß; Enteignungsbeschluß Teil B; Klage gegen Bundesrepublik; Rechtsmittelbelehrung; Entschädigung; Ausgleichszahlung; Entschädigungshöhe; Höhe der Entschädigung; Höhe der Ausgleichszahlung; Klagegegner; Hinweis auf Klagegegner; Parteibezeichnung; Berichtigung einer Parteibezeichnung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.07.1972
Aktenzeichen
III ZR 29/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 11107
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1973, 122 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1972, 1862 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1972, 1080-1081 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ergeht lediglich ein Enteignungsbeschluß Teil B, so braucht die Rechtsmittelbelehrung (§ 48 Abs. 1 S. 4 LBG) nicht den Hinweis zu enthalten, daß eine Klage auf eine höhere Entschädigung oder Ausgleichszahlung gegen die Bundesrepublik zu richten ist.

2. Zur Frage der Berichtigung einer Parteibezeichnung.