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Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.11.1971, Az.: VI ZR 241/69

Schadensersatzanspruch; Berechnung; Hinterbliebene; Unterhalt; Haushaltsführungskosten; Entgangener Unterhaltsanspruch; Witwe; Kinder

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.11.1971
Aktenzeichen
VI ZR 241/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 11183
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1972, 228 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1972, 251 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Berechnung der Kosten der Haushaltsführung"
  • VersR 1972, 176-177 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Bei Berechnung der Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen wegen des ihnen entgangenen Unterhalts sind die festen Kosten der Haushaltsführung nicht insgesamt als entgangener Unterhaltsanspruch der Witwe, sondern zum Teil als Anspruch der Witwe und zum Teil als Unterhaltsanspruch der Kinder zu berücksichtigen.